Das ist so ein Grenzfall.
Man könnte natürlich der Einfachheit wegen vereinbaren, dass eine Aktion ohne Dauerhaftfunktion sofort nachdem sie gespielt wurde, also noch bevor deren Fähigkeit ausgeführt wurde, auf dem Ablagestapel landet. (Hier wirft sich mir übrigens die Frage auf: Haben auch alle Aktionen, die bis zum Ende einer Runde oder bis zum Anfang des nächsten Zuges gelten explizit eine "Dauerhaft"-Fähigkeit aufgedruckt?)
Wenn ich aber die Regeln genau auslege sieht es etwas anders aus:
Im Regelheft steht unter Spielen einer Aktion, dass der Kartentext ausgeführt wird und ANSCHLIEßEND die Karte auf dem Ablagestapel landet. Da Min-Maxing dem Spieler erlaubt, die Gegnerhand anzusehen und eine Aktion daraus zu spielen, ist der Kartentext erst ausgeführt wenn die ausgesuchte Aktion gespielt wurde. Nun könnte man argumentieren, dass also unmittelbar nachdem die ausgesuchte Aktion gespielt wird und zwar BEVOR deren Fähigkeit ausgeführt wird, Min-Maxing auf dem Ablagestapel landet. Wenn dies zulässig ist, könnte der Spieler in der Tat regelkonform mit der Kombo Min-Maxing / Grave Robbing die Aktion Min-Maxing wieder auf die Hand zurückholen!
Was meinen denn andere dazu?