Ich nehme noch ein Mal den Thread hier auf und stelle noch eine Frage zur besagten Geisterkraft - wollte das erst einmal nicht in die KFKA setzen, weil ich nicht sicher bin, ob das wirklich so eindeutig und schnell zu beantworten ist.
Also, es wurde hier jetzt erwähnt, dass der Magier seinem Geist auch einfach ein "geistiges Bild senden" könnte und schwupps, kann der Geist die Suche durchführen. Gibt es für dieses "geistiges Bild senden" denn eine Grundlage?
Denn die Verbindung zwischen Geist und Beschwörer (S. 301 im GRW) gibt ja an:
"Diese Verbindung ermöglicht eine Kommunikation über große Distanzen, erstreckt sich aber nicht auf die Metaebenen (funktioniert also erst, wenn der Geist gerufen wurde) und erlaubt keine visuelle und akustische Übertragung."
Klar, das soll wohl einerseits verhindern, dass man den Geist als Augen und Ohren benutzt, würde aber gleichzeitig ja auch heißen, man kann auch kein Bild schicken.
Worauf basiert dann genau die Aussage, man könne einfach ein geistiges Bild senden? Ich würde "Geister können nach allem suchen, von denen ihr Beschwörer ihnen ein geistiges Bild liefern kann." direkt hinter dem Satz "Der Critter muss das Objekt, das er sucht, vor Beginn der Suche gesehen haben." eher so interpretieren:
- Critter muss das Objekt tatsächlich gesehen haben.
- Dem Geist kann man auch eine mündliche Beschreibung des Ziels geben und er kann auf der Basis dann nach dem Ziel suchen, obwohl er das Ziel selbst noch nie gesehen hat, sich aber vorstellen kann, wie es aussieht (er hat also jetzt ein geistiges Bild von der Sache).
Gibt es da irgendwo Klärungen? Denn die Verbindung zwischen Geist und Beschwörer sagt ja quasi, dass der Magier seinem Geist nicht mal eben ein geistiges Bild liefern kann, oder?
Zauber wie Telepathie erlauben aber z.B. explizit Bilder und Co auszutauschen, was aber ja bei der Verbindung zwischen Geist und Beschwörer jetzt erst einmal explizit ausgeklammert ist.