Errata Thread für die aktuelle 6. Auflage des Grundregelwerks (2018). Bitte postet Fehler wie gewohnt mit Seitenangabe.
Aus dem Thread für die 5. Auflage dürfte zumindest das hier unberücksichtigt geblieben sein:
GRW s. 398
"... wird eine normale Schadenswiderstandsprobe fällig, wobei die doppelte Essenz des Critters zum Würfelpool dieser Probe hinzuaddiert wird.
Zusätzlich zählt die Essenz des Critters als automatische Erfolge bei dieser Probe."
Das alte Thema mit der Immunität von materialisierten Crittern/Geistern ist noch nicht vollumfänglich eindeutig geklärt. Es gibt eine Unklarheit darüber, ob die "automatischen Erfolge" nun zusätzliche Erfolge sind, oder ob die entsprechende Anzahl Würfel automatisch einen Erfolg erziehlen, und man quasi vor dem Schadenswiderstandswurf, X Würfel herausnehmen kann, und mit den restlichen würfelt.
Wenn es nun zusätzliche Erfolge sind, würden die dann auch zählen, selbst wenn die Anzahl Erfolge nach dem Würfelwurf am Ende sogar insg. höher als der gesamte Würfelpool wären?
Dieser Dissenz ist im Forum mehrfach aufgekommen und idealerweise könnte man ihn mit der nächsten Auflage auflösen.
Sollten die automatischen Erfolge als zusätzliche Erfolge gelten, wäre eine Formulierung wie "...Zusätzlich wird der modifizierte gesamte Schaden vor der Schadenswiderstandsprobe um die Höhe der Essenz reduziert" eindeutiger.
Im anderen Fall wäre eine Formulierung wie "...Zusätzlich gelten bei der Schadenswiderstandsprobe eine Anzahl Würfel in Höhe der Essenz des Critters automatisch als Erfolg. " eindeutiger.
Bearbeitet von Sam Stonewall, 09. September 2018 - 12:37 .