Hallo zusammen! Ich habe da mal eine Frage rund um das Thema "Unterschwelliger Irrsinn" und Wahnvorstellungen. Und zwar war ein Spielcharakter meiner Runde "geistig umnachtet" - und er wusste, dass ihm in dieser Phase ggf. eine Wahnvorstellung blühen kann. Nun begegnete die Gruppe einem übernatürlichen Wesen. Der Charakter zweifelte direkt daran, dass das, was er sieht, real ist und machte einen Realitätstest. Er hat ihn verhauen, was ihn regelkonform -1 STA einbrachte. Das, was die Gruppe sah, war "real". Und alle mussten eine STA-Probe machen und ggf. STA abziehen.
Doch wie steht es um den bereits umnachteten Charakteren? Dieser erhält STA-Abzüge durch a.) den verpatzen Realitätstest und b.) die STA-Probe aufgrund des Wesens. Passiert das zeitgleich oder nacheinander? Ich frage deswegen, weil man während eines "unterschwelligen Irrsinns" schon mit -1 STA einen erneuten Anfall erhält. Und während eines Anfalls ja immun gegen STA-Verluste ist. Konnte sich der Charakter vor der STA-Probe durch das Wesen "schützen", indem er kurz zuvor seinen Realitätstest verhauen hat und einen Anfall erlitten hat? Oder gilt die Regel "keine weiteren STA-Verluste während eines Anfalls" nur bei neuen Begebenheiten? (In diesem Fall würde die Regel lauten: Wesen gesehen -> STA-Probe, egal, ob man Realitätstest macht oder nicht. Immerhin sind Auslöser der STA-Probe und des Realitätstest ein und dasselbe - in diesem Fall das übernatürliche Wesen.)
Nun, ich hoffe, ihr versteht vielleicht ein bisschen, was ich meinte. Würde mich freuen, eure Meinung zu hören bzw. zu lesen. Besten Dank!
Edit: Meine Meinung zu der Sache schwankt ständig hin und her. Jetzt kam mir noch folgender Gedanke: Entschließt sich der Charakter, dass das, was er sieht, nicht real ist (Stichwort Realitätstest), dann glaubt er daran immer noch, auch wenn er den Realitätstest verhauen hat (und deswegen 1 STA Verlust erhält und deswegen einen Anfall erleidet). Also keine STA-Probe für ihn. Später, wenn der Anfall vorbei ist und das Wesen noch da ist, schon - aber aktuell nicht. So meine Meinung.
(Wäre die Realitätsprobe übrigens erfolgreich verlaufen, dann hätte der Charakter die Gewissheit gehabt, dass das, was er sieht, doch real ist - und dann wäre in der Tat eine STA-Probe durch das Wesen fällig.)
Bearbeitet von mvdf, 20. Oktober 2018 - 14:30 .