Hallo zusammen,
ich hatte in meiner letzten Runde die Situation, in der zwei von drei Charakteren in einem Kampf geistig umnachtet waren (einer mit Taubheit, der andere mit Amnesie), der dritte war durch einen Zauber kampfunfähig gemacht worden.
Die Frage ist: Sind geistig umnachtete Charaktere prinzipiell kampffähig?
Laut Grundregelwerk kann der Spielleiter bei einer geistigen Umnachtung die Kontrolle über den Charakter übernehmen. In einer Kampfsituation ist das natürlich besonders heikel, da es zum Einen nicht nur eine Entscheidung oder Aktion, sondern einige Runden geht, und zum Anderen, weil es wortwörtlich um Leben und Tod geht.
Hier kommt es natürlich drauf, wie hart man sein möchte. Einerseits fände ich es unrealistisch, wenn ein Charakter beispielsweise mit Amnesie gar nicht mehr kämpfen könnte und deshalb stürbe. Andererseits könnte man auch sagen: Ja, Pech gehabt, wenn ihr euch mit einer Mythos-Kreatur(!) anlegt. Da wir Pulp-Cthulhu spielen, könnte man sogar noch die taktische Ebene aufmachen und sagen: Selbst schuld, wenn du dir mit Glückspunkten nicht den Stabilitätsverlust weggekauft hast. Außerdem muss die geistige Umnachtung auch irgendeinen Nachteil bringen. Und außerdem hält sie ja nicht ewig.
Im konkreten Fall habe ich den Charakter mit Amnesie kämpfen lassen, den mit Taubheit nicht (denn dies habe ich ingame damit erklärt, dass er sich der Charakter einfach die Ohren zuhalten muss).
Wie seht ihr das?
Schöne Grüße
Tegres