Leute. Echt, ihr zwingt mich förmlich, den Advocatus Diavoli zu machen und eine alte Pandorakiste zu öffnen.
Fakt ist (leider ) :
das man sowohl in SR4A als auch SR5 für Gegenstände mit Verfügbarkeit E eine Lizenz braucht um sie rumzutragen ohne Probleme zu bekommen .
Viele Pistolen,Autopistolen,Sturmgewehre sind Gegenstände mit Verfügbarkeit E (also wird eine Lizenz benötigt)
Die alle eine eigene Lizenz brauchen (oder wollt Ihr mir und den Lesern hier weismachen, das man mit einer Lizenz für eine Pistole auch eine MP tragen kann . Ich denke nicht, Tim ) und jeder Gegenstand braucht seine eigene Lizenz
Einige Add-Ons haben Verfügbarkeit E ( Wie Gasventile Z. B .)
also braucht eine Automatikpistole mit Gasventil 2 Lizenzen ,
einmal für den Gegenstand Automatikpistole und einmal für den Gegenstand Gasventil .
Smartlink hat auch Verfügbarkeit E also eine dritte Lizenz für eine Automatikpistole mit Gasventil & Smartlink
Munition :
10 Kugeln sind ein Gegenstand , den man kaufen kann .Viele haben Verfügbarkeit E .
Also eine weitere Lizenz für 10 Kugeln .
Muss ich wirklich die Seitenzahl schreiben ,wo das steht ?
Und nur um das nochmal klarzustellen :
Ich finde diese Auslegung der Regeln Doofohrig,Hartwurstig und Kleinteilig und würde es SO weder spielen noch Leiten wollen.
Aber Spieler, die die Regeln für in Stein gehauen halten, können auf den Gedanken kommen
Es ist also nicht so (wie Twisted Minds und Nemo Glauben) das es diese Regeln nicht gibt, Ich würde es so aber nicht auslegen wollen, weil es zu den von Mir schon geschriebenen Auswüchsen kommt
Und diese Diskussion führe Ich nicht zum ersten mal (wobei es mir egal ist mit wem ich das damals durchgekaut habe )
Ich hätte Sie auch nicht wieder führen wollen, aber wenn hier 2 Leute (gerade Nemo, von dem ich viel halte
)
schreiben, das es die Regeln nicht gibt, dann ist das faktisch gesehen falsch und Ich mag falsches nicht so einfach "im Raum stehen lassen "
ich hoffe auch ,das das leidige Thema damit erledigt ist
Meine Regelauslegung / Interpretation / Handhabung findet ihr weiter oben
Das ist aber (ImO) viel zu übertrieben ! !
eine Lizenz pro Waffenkategorie (oder Cyberwaffenkategorie), 1 Pro Munitionsarten , etc sollte reichen !
@Nemo
AR Kleidung und Holoarmband etc. und das andere Gedöns gibt es für SR5 iirc im Mit Tricks und Finesse.
Ah, Cool.
ich hab das Buch hier stehen, aber es sammelt Staub an .
Wenn es wieder dazu kommt werde Ich mir das nochmal durchlesen
P.S.
So dies war ein Ausflug in die Vergangeheit , zu den SR4A & 5 Regeln.
In SR6 haben die Spieler jetzt (erneut) die Chance das in ihrer Runde besser zu machen als es ....von CGL vorgeschlagen wird .
oder ein Seitenverweis, wenn mit so einer gewissenhaften Überzeugung sehr individuelle Regelauslegungen als allgemeingültig und RAW in den Raum gestellt werden.
@Twisted Minds
Die Regeln für Lizenzen findest Du im 4A GRW auf Seite 377 , im 5er GRW auf Seite 447 und im 6er auf Seite 274 .
bei allen GRWs steht ,das du für jeden separaten Gegenstand(oder Aktivität) eine eigene Lizenz brauchst .
Aus dieser Erklärung folgt meine "gewissenhafte Überzeugung" das du für jeden Gegenstand einen eigene Lizenz brauchst .
Wenn Du dieser Logik nicht folgen kannst ,weiß Ich nicht ,wie ich dir das sonst noch erklären kann.
Ich bin auch nicht mehr bereit mehr Aktivität da rein zu stecken, dafür ist mir auch meine Zeit zu schade (es ist schon fast 22:00)
mit faktisch richtigem Tanz
Medizinmann
(Edit wegen blöder Rechtschreibung)
Bearbeitet von Medizinmann, 04. Februar 2020 - 22:00 .